Unternehmen erstellen die Buchhaltung oft nur für das Finanzamt.
Die Auswertungen werden nicht verstanden oder gar nicht gelesen. Dabei ist es wichtig auch über die Zahlen im Unternehmen bestens informiert zu sein, und nicht blind ein Unternehmen zu führen. Eine Buchhaltung ist aber auch nur eine Betrachtung der Vergangenheit. Viel wichtiger wäre daher der „Blick in die Zukunft“ mittels einer Planungsrechnung.
Wann aber soll mit einer Planungsrechnung bzw. mit einem laufenden Controlling begonnen werden?
Unser Tipp: Bereits vor Beginn einer selbständigen Tätigkeit sollte man sich die Frage stellen ob sich das finanziell auch bewerkstelligen lässt.
Eine Planungsrechnung, welche gemeinsam mit dem Unternehmen erstellt wird gibt eine Richtschnur wohin die Reise geht.
Für zukünftige Entscheidungen wie z.B. Personalplanung oder als Entscheidungshilfe für Investitionen ist eine Planungsrechnung für das Unternehmen von großer Bedeutung.
In einer Planung kann errechnet werden, ob z.B. ein neues Produkt oder ein neues Geschäftsfeld ertragreich sein wird, oder ob man besser die Finger davon lässt.
Ähnlich wie der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt ist dann der Planzustand mit dem Istzustand zu vergleichen (=SOLL-IST-VERGLEICH), dadurch kann frühzeitig auf die gegenwärtigen Ereignisse reagiert werden.
Man sollte ja auch nicht erst dann zum Arzt gehen wenn`s bereits wehtut.
Zu beachten ist, dass durch eine Planungsrechnung sowie laufende Soll-Ist-Vergleiche das Rating bei der Bank verbessert werden kann.
Alexander Schaupper
akademischer Unternehmensberater
Member of CONSENCO Consulting Group
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